Qualität & Garantie
Garantie und Gewährleistung bei Ihrer Terrassenüberdachung
„Wie lange hält das eigentlich – und was passiert, wenn doch mal etwas ist?“ Eine berechtigte Frage bei einer Anschaffung, die zwei Jahrzehnte und länger im Garten stehen soll. Die Antwort besteht aus zwei Teilen, die häufig verwechselt werden: der gesetzlichen Gewährleistung und der freiwilligen Garantie.
Der Unterschied, auf den es ankommt
Die gesetzliche Gewährleistung – korrekt: Sachmängelhaftung – steht Ihnen kraft Gesetzes zu. Niemand muss sie gewähren, sie gilt automatisch. Sie deckt Mängel ab, die bereits bei Übergabe vorhanden waren, auch wenn sie sich erst später zeigen. Ein Beispiel: eine Beschichtung, die von Anfang an fehlerhaft aufgetragen wurde, sich aber erst nach zwei Jahren löst.
Die Garantie ist ein freiwilliges Versprechen. Ihr Umfang, ihre Dauer und ihre Bedingungen ergeben sich allein aus der Garantieerklärung. Sie kann weit über die Gewährleistung hinausgehen – oder eng gefasst sein. Entscheidend ist, was im Dokument steht.
Was bei uns konkret gilt
- 5 Jahre Garantie auf die Premium-Pulverbeschichtung (QUALICOAT Klasse 1) der verbauten Aluminiumsysteme
- 15 Jahre Garantie auf die hochwertigere Premium-Plus-Beschichtung (QUALICOAT Klasse 2)
- Bei sachgerechter Pflege sind Pulverbeschichtungen darüber hinaus für eine Lebensdauer von 20 bis 25 Jahren ausgelegt
Diese Garantie gibt der Hersteller der Systeme: Die Terrassendächer in unserem aktuellen Sortiment stammen von ALUXE (Aluxe GmbH, Kevelaer am Niederrhein), gefertigt in eigener Herstellung in Deutschland. Die vollständigen Garantiebedingungen veröffentlicht der Hersteller selbst.
Welche Beschichtung für Ihr Projekt gewählt wird, bestimmen Sie mit – und damit auch die Garantiedauer. Die genauen Bedingungen hängen vom gewählten System ab; sie gehören zu den Unterlagen, die Sie bei der Abnahme erhalten.
Warum Pflege eine Garantiefrage ist
Garantien setzen praktisch immer eine sachgemäße Behandlung voraus. Das ist kein Kleingedrucktes zum Ärgern, sondern nachvollziehbar: Eine Beschichtung, die mit dem Hochdruckreiniger bearbeitet oder mit Scheuermilch angegriffen wurde, ist nicht mehr im ursprünglichen Zustand.
Typische Fälle, in denen eine Garantieleistung entfällt:
- Reinigung mit Hochdruckreiniger, Scheuermitteln oder Lösungsmitteln
- Mechanische Beschädigung, etwa durch harte Schneeschieber
- Bauliche Veränderungen an der Konstruktion durch Dritte
- Schäden infolge unterlassener Wartung – etwa Wasserschäden durch eine dauerhaft verstopfte Rinne
Was schonende Pflege konkret bedeutet, steht im Ratgeber Pflege und Reinigung. Der Aufwand ist gering – er schützt aber nicht nur die Oberfläche, sondern auch Ihre Ansprüche.
Wer haftet wofür?
Diese Frage wird erst im Schadensfall wichtig – und dann sehr.
Bei Komplettmontage durch den Fachbetrieb liegt die Verantwortung für Material und Ausführung in einer Hand. Zeigt sich ein Problem, gibt es einen Ansprechpartner. Ob die Ursache im Produkt oder im Aufbau lag, ist dann nicht Ihr Problem.
Bei Selbstmontage haftet der Verkäufer für die Mangelfreiheit des gelieferten Materials. Für die Ausführung sind Sie selbst verantwortlich. Löst sich ein Wandanschluss, weil der falsche Dübel gesetzt wurde, ist das kein Materialmangel. Diese Abgrenzung sollten Sie kennen, bevor Sie sich für einen Bausatz entscheiden – mehr dazu unter Selbst bauen oder montieren lassen.
Was Sie aufbewahren sollten
Legen Sie sich eine Mappe an – digital oder auf Papier. Hinein gehören:
- Auftrag und Rechnung mit Datum
- Die Garantieerklärung mit den konkreten Bedingungen
- Die Pflegehinweise des Herstellers
- Falls vorhanden: der Standsicherheitsnachweis
- Angaben zum verbauten System, zur Beschichtung und zum Farbton – wichtig, wenn später ein Bauteil nachbestellt wird
- Fotos nach der Fertigstellung
Der letzte Punkt wird gern belächelt, ist aber Gold wert: Fotos vom fertigen Zustand belegen im Zweifel, wie die Anlage übergeben wurde.
Wenn tatsächlich etwas ist
- Dokumentieren. Fotografieren Sie den Schaden und notieren Sie, wann er aufgefallen ist.
- Zeitnah melden. Warten verschlechtert Ihre Position und oft auch den Schaden.
- Schriftlich melden. Ein Anruf ist gut, eine E-Mail ist nachweisbar.
- Nicht selbst reparieren, bevor der Fall geklärt ist – eigene Eingriffe können Ansprüche gefährden.
Woran Sie eine belastbare Zusage erkennen
Fragen Sie vor dem Kauf konkret nach:
- Worauf genau bezieht sich die Garantie – auf die Beschichtung, die Konstruktion, die Dichtungen, die beweglichen Teile?
- Wie lange gilt sie jeweils? Unterschiedliche Bauteile haben oft unterschiedliche Fristen.
- Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?
- Sind Ersatzteile in einigen Jahren noch lieferbar? Bei einer Anlage, die 20 Jahre stehen soll, ist das eine der wichtigsten Fragen überhaupt.
- Gibt es einen festen Ansprechpartner?